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LOS-Newsletter Extra (3/2004)


"LOS-Lokales Kapital in der Sozialen Stadt"; weitere 20 Millionen Euro im ESF- Bundesmodellprogramm LOS




Aufruf zum Konzeptwettbewerb für Städte, Gemeinden und Kreise mit Gebieten der "Sozialen Stadt/E&C" 2004-2006



NEUE FÖRDERGEBIETE MÖGLICH



Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ruft anlässlich der Aufstockung der Fördermittel von LOS zu einem neuen Konzeptwettbewerb auf. Teilnehmen können Landkreise und kreisfreie Städte mit Gebieten des Bund-Länder-Programms "Die Soziale Stadt" www.sozialestadt.de und Landkreise, die im Programm "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E&C)" www.eundc.de gefördert werden. Die Gebietskörperschaften werden von der Regiestelle LOS direkt angeschrieben und entsprechende Vertreter/-innen zu den Starterkonferenzen in Berlin und Köln eingeladen.
Es stehen rund 20 Mio. EUR als zusätzliche Mittel für den Zeitraum bis 2006 zur Verfügung. Die Mittel werden in Form von Globalzuschüssen von maximal 100.000 Euro pro Förderperiode und -gebiet an zwischengeschaltete Stellen von Kommunen und Landkreisen, sogenannte Lokale Koordinierungsstellen, vergeben und von diesen verwaltet. Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, müssen die Gebietskörperschaften einen Wettbewerbsbeitrag in Form eines Lokalen Aktionsplans bei der Regiestelle LOS einreichen. Ein Muster des Formulars kann unter www.los-online.de / Antragstellung / Antragstellung für Kommunen heruntergeladen werden.



PROGRAMMINHALT


Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Bundesmodellprogramm LOS zielt darauf ab, die soziale Integration zu stärken und die Beschäftigungschancen besonders benachteiligter Menschen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Durch LOS sollen soziale und beschäftigungswirksame Potenziale aktiviert werden, die durch zentrale Programme wie die Regelförderung des ESF nicht zu erreichen sind. Mit Mikroprojektförderung von bis zu 10.000 EUR werden lokale Initiativen angeregt und unterstützt. Die Mittel müssen und dürfen nicht kofinanziert werden.
Es werden u.a. Initiativen mit folgenden Schwerpunkten gefördert: Integration von Migrant(inn)en, älteren Arbeitnehmer(inne)n und Berufsrückkehrer(inne)n auf dem Arbeitsmarkt, Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, Integration benachteiligter Jugendlicher, Förderung des Ehrenamtes.



STARTERKONFERENZEN


Vor Beginn der Antragsphase werden von der Regiestelle Starterkonferenzen durchgeführt, auf denen das Antragsverfahren und die Umsetzung des Programms detailliert erläutert wird. Im Vorfeld dazu werden an die entsprechenden Landkreise bzw. Kommunen Einladungen bzw. Info-Schreiben verschickt.
14.06.2004 Köln
18.06.2004 Berlin



ANTRAGSFRISTEN


Im Anschluss an die Starterkonferenzen beginnt die 4-wöchige Antragsfrist für das Online-Verfahren:
21.06.2004-16.07.2004



REGIESTELLE LOS


Das Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist für die inhaltliche und finanzielle Umsetzung des Förderprogramms verantwortlich. Sie hat die Regiestelle LOS, bestehend aus der Stiftung Sozialpädagogisches Institut (SPI) und der Gesellschaft für Soziale Unternehmensberatung (gsub mbH), mit der Umsetzung von LOS betraut. Weitere Informationen und Kontakt:

Regiestelle LOS

Telefon: 030/390634-60 oder 030/28409-502

regiestelle@los-online.de I http://www.los-online.de

Impressum


Herausgeber: Regiestelle LOS

Redaktionsschluss: Juni 2004

regiestelle@los-online.de I http://www.los-online.de


© 2012 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 15.05.2007


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