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14.2.2003 Start des Programms LOS
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14.2.2003 Start des Programms LOS
Nr. 30 Berlin, 14. Februar 2003
Start des Programms "Lokales Kapital für soziale Zwecke"
Das Bundesprogramm "Lokales Kapital für soziale Zwecke" (LOS) geht an den Start; eine Regiestelle zur Umsetzung hat ihre Arbeit aufgenommen. Mit dem Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können zum einen Initiativen in den Kommunen und Landkreisen unterstützt werden, die vom Hochwasser des vergangenen Sommers betroffen waren; zum anderen ist die Förderung von Kleinmaßnahmen in den Fördergebieten aus der Bund-Länder-Vereinbarung "Die Soziale Stadt" bzw. seiner komplementären Programmplattform "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E & C)", vorgesehen. "Lokales Kapital für soziale Zwecke" wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Mit "Lokales Kapital für soziale Zwecke" sollen soziale und beschäftigungswirksame Potenziale vor Ort aktiviert werden, die durch zentrale Programme wie die Regelförderung des Europäischen Sozialfonds nicht erreicht werden. Mit Kleinförderungen von bis zu 10.000 Euro werden lokale Initiativen angeregt und unterstützt. Die Mittel müssen nicht kofinanziert werden. Es stehen rund 40 Mio. Euro für den Zeitraum bis 2006 zur Verfügung. Die Steuerung des Programms "Lokales Kapital für soziale Zwecke" erfolgt durch die Regiestelle LOS, bestehend aus der Stiftung SPI Berlin und gsub mbH, die Umsetzung erfolgt dezentral.
Die Lösung, das Lokale Kapital innerhalb des Bund-Länder-Programms "Die soziale Stadt" einzusetzen, entspricht in hervorragender Weise dem dezentralen, auf den sozialen Kleinraum ausgerichteten Ansatz dieses neuen EU-Förderinstrumentes und wird daher sowohl von der Europäischen Kommission als auch vom für den ESF gesamtverantwortlichen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit begrüßt und mitgetragen.
Es werden Initiativen mit folgenden Schwerpunkten gefördert: Integration von Immigranten auf dem Arbeitsmarkt, Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, Integration benachteiligter Jugendlicher, Förderung des Ehrenamtes, Frauenprojekten sowie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das Programm besteht aus zwei Teilen:
"Lokales Kapital in der Sozialen Stadt": Kommunen bewerben sich um Mittel für Sozialräume mit besonderen Integrationsproblemen. Voraussetzung ist ein entsprechender Lokaler Aktionsplan zur Verbesserung der Bedingungen sozialer und beruflicher Integration. Der Programmteil läuft bis 30. Juni 2006.
"Lokales Kapital in Hochwassergebieten": In Abstimmung mit den Ländern werden Kommunen und Landkreise, deren soziale und/oder wirtschaftliche Infrastruktur besonders betroffen war, ausgewählt und angesprochen. Bei Interesse legen diese ein Umsetzungskonzept vor und benennen jeweils eine lokale Koordinationsstelle. Der Programmteil knüpft an das Sofortprogramm nach der Hochwasserkatastrophe "Jugend hilft" an. Der Programmteil läuft bis 31. Dezember 2003.
Informationen zum Bundesprogramm finden sich im Internet unter www.bmfsfj.de und sind bei der Regiestelle für "Lokales Kapital für soziale Zwecke" unter den Rufnummern 030-459793-0 (Stiftung SPI) oder 030-28409-100 (Gsub mbH) abrufbar.
Informationen zum Bundesprogramm "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E & C)" sind unter www.eundc.de zu finden; zu "Jugend hilft" unter www.bmfsfj.de.
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© 2012 ARGE Regiestelle... GbR zuletzt aktualisiert am: 13.12.2004
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