Der Zahlenmäßige Nachweis beinhaltet die von der Koordinierungsstelle zu führenden Beleglisten über kassenwirksam getätigten Ausgaben und Einnahmen, die entsprechenden Ausgabeerklärungen / Erstattungsanträge und den Verwendungsnachweis.
Die Beleglisten sollten laufend geführt werden. Erstattungsanträge werden in einem zweimonatlich Turnus nach Vertragsabschluss gestellt, der Zahlenmäßiger Nachweis / Verwendungsnachweis muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Ende des Förderzeitraumes bei der Regiestelle eingereicht werden.