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Zahlenmäßiger Nachweis / Beleglisten Koordinierungsstelle

Der Zahlenmäßige Nachweis beinhaltet die von der Koordinierungsstelle zu führenden Beleglisten über kassenwirksam getätigten Ausgaben und Einnahmen, die entsprechenden Ausgabeerklärungen / Erstattungsanträge und den Verwendungsnachweis.

Die Beleglisten sollten laufend geführt werden. Erstattungsanträge werden in einem zweimonatlich Turnus nach Vertragsabschluss gestellt, der Zahlenmäßiger Nachweis / Verwendungsnachweis muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Ende des Förderzeitraumes bei der Regiestelle eingereicht werden.

Die entsprechenden Fristen finden Sie hier

Für die datenmäßige Erfassung steht ab sofort das Online-Portal unter dem Punkt "Mittelanforderung" bzw. "Verwendungsnachweis" zur Verfügung.

ACHTUNG: Bitte lesen Sie vor der Eingabe in das Online-Verfahren unsere Arbeitshilfe (rechts im Download-Bereich)

Das Online-Portal der Regiestelle LOS (Zugang über gesicherte 128 bit-SSL-Verbindung nur für Lokale Koordinierungsstellen) ist geschlossen worden.


© 2010 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 02.11.2003


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Fristen für die Erstattung
Hier finden Sie die Fristen für die Einreichung des 2-monatigen Erstattungsantrages bzw. des Verwendungsnachweises