Externe Verknüpfung zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (neues Fenster) zur Startseite von LOS Externe Verknüpfung zum Europäischen Sozialfonds (neues Fenster)

Navigation


Startseite  /  Fragen und Antworten  /  Nicht zuwendungsfähige Ausgaben  /  Sind Baumaßnahmen im Rahmen von LOS förderfähig?

Sind Baumaßnahmen im Rahmen von LOS förderfähig?

Mikroprojekte mit dem Projektziel einer Baumaßnahme sind im Programm LOS nicht förderfähig (Vgl. Kapitel 1.1. Handbuch "Lokales Kapital in der Sozialen Stadt").
In Ausnahmefällen sind jedoch kleinere bauliche Maßnahmen innerhalb von inhaltlich abgeschlossenen Mikroprojekten dann förderfähig, wenn diese

- nicht in größere Projekte eingebunden sind und

- im Rahmen der im Handbuch zum Programmschwerpunkt "Lokales Kapital in der Sozialen Stadt" Kapitel 1.2. genannten Projekttypen durchgeführt werden und

- mit Qualifizierung, Heranführung an Arbeit bzw. Berufsberatung und -orientierung verknüpft sind und

- durch Arbeitsleistung der Projektteilnehmer/-innen erbracht werden und darüber hinaus lediglich weitere Sachausgaben (z.B. Materialkosten) anfallen und

- steuerlich als Erhaltungsaufwand zu betrachten sind.

- Dabei ist zu beachten, dass die steuerliche Grenze für den Erhaltungsaufwand bei 2100,00 Euro Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer liegt.

Generell wird bei solchen Projekten eine vorherige Rücksprache mit der Lokalen Koordinierungsstelle und der Regiestelle empfohlen.

© 2012 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004


Druckversion (neues Fenster)Druckversion
Diese Seite empfehlen (neues Fenster)Diese Seite empfehlen