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Gibt es generell Ausgaben, die nicht zuwendungsfähig sind?

Ja, dies wären konkret:

- Zinsausgaben

- Anschaffungskosten abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter / Ausrüstungen über 410 Euro netto (Hier ist nur eine Förderung von Ausgaben in Höhe der Abschreibung nach Afa ab dem Zeitpunkt der Anschaffung für die Länge der Projektlaufzeit erstattungsfähig)

- Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen

- Nicht projektbezogene Ausgaben

- Allgemeine, nicht projektbezogene Umlagen für Verwaltung

- Prüfgebühren der örtlichen Prüfeinrichtungen

- Ersatz für öffentliche / kommunale Pflichtleistungen

- Pauschalen

- Bewirtungs- und Verpflegungskosten

© 2012 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004


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