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Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
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Gibt es generell Ausgaben, die nicht zuwendungsfähig sind?
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Gibt es generell Ausgaben, die nicht zuwendungsfähig sind?
Ja, dies wären konkret:
- Zinsausgaben
- Anschaffungskosten abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter / Ausrüstungen über 410 Euro netto (Hier ist nur eine Förderung von Ausgaben in Höhe der Abschreibung nach Afa ab dem Zeitpunkt der Anschaffung für die Länge der Projektlaufzeit erstattungsfähig)
- Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen
- Nicht projektbezogene Ausgaben
- Allgemeine, nicht projektbezogene Umlagen für Verwaltung
- Prüfgebühren der örtlichen Prüfeinrichtungen
- Ersatz für öffentliche / kommunale Pflichtleistungen
- Pauschalen
- Bewirtungs- und Verpflegungskosten
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© 2012 ARGE Regiestelle... GbR zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004
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