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Kann die AfA zweimal geltend gemacht werden oder wird sie anteilig auf die Projekte aufgeteilt, wenn ein Ausrüstungsgegenstand für die Durchführung von mind. 2 Mikroprojekten beschafft wurde?
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Kann die AfA zweimal geltend gemacht werden oder wird sie anteilig auf die Projekte aufgeteilt, wenn ein Ausrüstungsgegenstand für die Durchführung von mind. 2 Mikroprojekten beschafft wurde?
Hier ist nur eine anteilige (prozentuale) Aufteilung der zu fördernden Abschreibung auf die Projekte möglich, wenn diese zeitgleich stattfinden. Die Abschreibung kann (zeitgleich) nicht zweimal in voller Höhe geltend gemacht werden (es sei denn, die Projekte finden nacheinander statt). Als Beleg gelten wiederum von der Regiestelle beglaubigte/"entwertete" Kopien der Belege/Rechnungen.
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© 2012 ARGE Regiestelle... GbR zuletzt aktualisiert am: 13.05.2005
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