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Förderung in Höhe der Abschreibung: Können in diesem Fall der Koordinierungsstelle beglaubigte Kopien der Rechnungen übersandt werden, da die Originalbelege üblicherweise für das Finanzamt benötigt werden?

In diesem Falle sollte ein Vermerk der Lokalen Koordinierungsstelle auf dem Originalbeleg erfolgen ("Entwertung" in Höhe des Abschreibungsbetrages, Vermeidung der Doppelförderung) bzw. die Beglaubigung durch die Koordinierungsstelle. Dafür kann die nebenstehende Vorlage Verwendung finden.

© 2012 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004


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