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Sind Investitionen in LOS förderfähig?
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Sind Investitionen in LOS förderfähig?
Generell ist das Programm LOS kein sächliches Investitionsförderprogramm, damit sind Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410 Euro netto übersteigen, nur in Höhe der Abschreibung für die Länge der Projektlaufzeit förderbar nach der Formel: Anschaffungskosten dividiert durch Abschreibungsmonate linear nach AfA-Tabelle (im Internet herunterladbar unter www.bundesfinanzministerium.de) multipliziert mit der Anzahl der Projektmonate nach dem Zeitpunkt der Anschaffung (d.h. Dauer der Nutzung in der Projektlaufzeit).
Dabei ist zu beachten, dass eine Förderung von Wirtschaftsgütern generell nur dann möglich ist, wenn diese innerhalb des Projektzeitraumes angeschafft wurden (Prinzip der Kassenwirksamkeit von Ausgaben innerhalb des Förderzeitraumes). Dies gilt auch für eine anteilige Förderung in Höhe Abschreibung nach AfA.
Alternativen zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern sind Miete oder Leasing für die Laufzeit des Projektes, wobei zu beachten ist, dass die monatlichen Miet- oder Leasingraten nicht höher als die monatliche Abschreibung liegen dürfen.
Der Anschaffungswert von 410 Euro netto bezieht sich auf den Einzelgegenstand. Dabei ist zu beachten, dass ein PC immer incl. Monitor und Zubehör als ein Einzelgegenstand zu betrachten ist, d.h. eine Aufteilung und Anschaffung eines kompletten PC in mehreren Einzelteilen (die alle unter 410 netto liegen) ist als Umgehung der 410-Euro-Regel nicht zulässig. In diesem Fall wäre nur eine Förderung des Gesamt-PC in Höhe der Abschreibung für den Förderzeitraum möglich.
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© 2012 ARGE Regiestelle... GbR zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004
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