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Sind Erfolgsprämien im geringen Maße für Teilnehmer/-innen förderfähig? Wie erfolgt die Nachweisführung?

Grundsätzlich sind durch eine Leistung begründete Erfolgsprämien/-honorare oder geringfügige Entgelte für Teilnehmer/-innen förderfähig, hier sind jedoch die steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Bemessungsgrenzen zu beachten, für deren Einhaltung der/die Empfänger/-innen selbst verantwortlich sind. Steht der/die Empfänger/-in im Leistungsbezug der Bundesagentur für Arbeit oder des Sozialhilfeträgers sind die dortigen Bestimmungen zu beachten (Anrechnung auf Leistungsbezug). Es empfiehlt sich generell, den/die Empfänger/-in darauf aufmerksam zu machen, dass er/sie für die Einhaltung der Obergrenzen Sorge tragen muss.
Der Empfang der Prämie / des Honorars ist durch eine Kopie des Kontoauszuges oder eine Quittierung (Betrag erhalten) nachzuweisen. Die Empfänger ist zudem namentlich zu erfassen.

© 2012 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004


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