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Können Sachkosten/Gemeinkosten pauschal abgerechnet werden?

Eine Abrechnung von Verwaltungs-/Gemein-/Regiekosten über eine generelle Pauschale widerspricht dem ESF-üblichen Erstattungsprinzip tatsächlich getätigter Ausgaben, die anhand von Einzelbelegen nachgewiesen werden. Eine Pauschale kann somit weder prozentual zur Fördersumme noch pro Person zur Geltung kommen. In begründeten Ausnahmefällen kann zur Abrechnung von projektbezogenen Sachausgaben jedoch ein nachvollziehbarer Umlageschlüssel auf der Grundlage der Ist-Kosten herangezogen werden (z.B. für Mietnebenkosten Strom, Telefon, Heizung, Kopierkosten etc.). Dieser Umlageschlüssel entbindet jedoch nicht von einer Nachweispflicht, d.h. es muss ein entsprechender Ausgabebeleg (wenn auch nicht in dieser Höhe) vorliegen, also z.B. eine Gesamt-Telefon- oder Stromrechnung des Mikroprojekt-Trägers.
Bei den Koordinierungsstellen wird auch ein hausinterner Verteilungs-/Umlageschlüssel für die projektbezogenen Ausgaben als Beleg anerkannt mit der entsprechenden internen Umbuchung i.d.R. auf eine andere Kostenstelle der Kommune (interne Rechnungslegung).

© 2010 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004


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