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Gibt es Richtlinien/Vorschriften, die die Höhe des Honorars konkret regeln bzw. begrenzen (z.B. qualifizierte Lehrkraft, Student/-in usw.) ?

Bei Honorarkräften mit vergleichbaren Aufgaben von Mitarbeiter/innen der öffentlichen Hand ist ein am TVöD angelehnter Stundensatz erstattungsfähig (Besserstellungsverbot). Ansonsten ist eine Anlehnung an Honorarverordnungen öffentlicher Auftraggeber statthaft (Stadt oder Land oder z.B. Volkshochschulen / Universitäten).
Bei Honorarkräften, deren Tätigkeit nicht mit Aufgaben von Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes vergleichbar ist, sind marktübliche Preise förderfähig, die durch eine Markterkundung, i.d.R. durch die Einholung von 3 Kostenangeboten, ermittelt werden. Darüber ist ein Vermerk zu fertigen.
Ein Honorarvertrag bzw. eine Honorarvereinbarung ist schriftlich zu fixieren und als Beleg vorzuhalten.

© 2012 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004


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