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Was ist, wenn eine fest angestellte Kraft stundenweise im Mikroprojekt arbeitet? Können diese Ausgaben anerkannt werden und wie werden sie belegt? Oder ist nur die projektbezogene Aufstockung von Stellen anerkennungsfähig?

Abgegrenzte Personalausgaben können auch anteilig bei Mikroprojektträgern anerkannt werden, ein Nachweis dieses Anteils erfolgt über einen Stundennachweis. Eine Abrechnung ist auf Basis dieses Stundennachweises (erstattungsfähig ist der entsprechende Anteil am Arbeitgeberbrutto) und den entsprechenden Gehaltsbelegen durchzuführen. Der zu erstattende Stundensatz ermittelt sich aus dem Jahresarbeitgeberbrutto ohne Sonderzahlungen geteilt durch 45 Arbeitswochen und geteilt durch die wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag.

© 2012 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004


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