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Was ist zu tun, wenn ein Empfänger während der Laufzeit des Vertrages Insolvenz anmeldet?

Im Insolvenzfall bzw. bereits beim Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines Mikroprojektträgers sind durch die Koordinierungsstelle alle Auszahlungen von Fördermitteln zu stoppen. Die Regiestelle ist unverzüglich schriftlich zu informieren. Je nach Sachverhalt ist anschließend der Fördervertrag (teilweise) einseitig zu kündigen bzw. der Förderbescheid (teilweise) zu widerrufen.

Beträge aus ggf. erfolgten Vorauszahlungen der Koordinierungs-stelle, die der Träger weder durch Ausgabebelege nachweisen noch zurückzahlen kann, sind durch die Regiestelle nicht erstattungsfähig.

© 2010 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004


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