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Können nicht rechtsfähige Gruppen bzw. Netzwerke Mikroprojekte beantragen?

Bei Gruppen bzw. Netzwerken, die selber nicht rechtsfähig, aber deren Mitglieder rechtsfähige Organisationen sind, muss eine dieser Organisationen den Antrag stellen und damit die Verantwortung übernehmen.
Es können aber auch z.B. Personenbezogene Gruppen oder lokale Agenda 21-Gruppen als nicht-rechtsfähige Organisation Träger von Mikroprojekten sein. In diesem Fall muss eine Person das Mikroprojekt beantragen und damit auch die Verantwortung übernehmen.

© 2012 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004


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