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Wer kann ein Mikroprojekt beantragen?

Träger von Mikroprojekten können z. B. Initiativen, Vereine, Genossenschaften, Bildungs- und Maßnahmeträger, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, örtliche Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Lehrstellenbündnisse, kommunale Einrichtungen (aber keine Ämter) aber auch Einzelpersonen (z. B. bei Existenzgründungen) sein.
Mit dem Programm LOS sollen vor allem solche lokalen Akteure als Träger von Mikroprojekten erreicht werden, die im Rahmen der klassischen Programmförderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) bisher wenig bis kaum unterstützt wurden.

© 2010 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 04.05.2004


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