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Sind Ausnahmen von der Gebietsfestlegung möglich?
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Sind Ausnahmen von der Gebietsfestlegung möglich?
Mikroprojekte können auch außerhalb des ausgewiesenen Fördergebiets durchgeführt werden, wenn z.B. für dieses Mikroprojekt innerhalb des Fördergebietes keine geeigneten Räume vorhanden sind oder eine Einrichtung wie z.B. eine Schule oder ein Jugendzentrum, die außerhalb des Fördergebietes liegt, aber ihr Einzugsbereich sich bis dahin erstreckt. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Zielgruppen des ausgewiesenen Fördergebiets Nutznießer bzw. Begünstigte der Maßnahme sind.
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© 2012 ARGE Regiestelle... GbR zuletzt aktualisiert am: 05.05.2004
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