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In welchen Gebieten kann eine Förderung erfolgen?

Potentielle Fördergebiete sind alle Gebiete, des Bund-Länder-Programms "Die Soziale Stadt" (www.sozialestadt.de) bzw. seiner komplementären Programmplattform "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E & C)" (www.eundc.de). Für die Teilnahme an dem Programm LOS ist zuerst ein Antrag durch die ausgewiesenen Kommunen und Landkreise bei der Regiestelle LOS zu stellen. Wesentlicher Bestandteil des Antrags ist ein Lokaler Aktionsplan. Dieser beinhaltet eine Situationsanalyse des Fördergebietes, die Aufstellung von Entwicklungszielen und ein Handlungskonzept. Die Auswahl der zu fördernden Gebiete erfolgt im Rahmen eines Konzeptwettbewerbes, für den bestimmte Antragsfristen zu beachten sind.
Die Gebiete, in denen im Rahmen von LOS derzeit Mikroprojekte beantragt werden können, finden Sie unter der Rubrik "Fördergebiete".

© 2012 ARGE Regiestelle... GbR  zuletzt aktualisiert am: 30.04.2004


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